Zusammentreffen von Ansprüchen
Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus Deutschland oder aus den Niederlanden bestehen.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird für dasselbe Kind und denselben Zeitraum, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an. Ein Land zahlt vorrangig Familienleistung aus. Das andere Land zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags.
Aus welchem Land erhalten ich oder der andere Elternteil oder Versorger Familienleistungen?
Es hängt von Ihrer Situation ab, aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten und ob sich ein Zusammentreffen mit den Ansprüchen des anderen Elternteils oder Versorgers ergibt.
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