Kinder
Sie wohnen in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen. In den Niederlanden gibt es verschiedene Familienleistungen: Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag. In Deutschland gibt es das Kindergeld.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Elterngeld. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.
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