Mietzuschlag
Wenn Sie in den Niederlanden eine Wohnung mieten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietzuschlag. Der Mietzuschlag ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten in den Niederlanden. Der Mietzuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt.
Voraussetzungen
Um Mietzuschlag erhalten zu können, müssen Sie, Ihr eventueller steuerlicher Zuschlagspartner und Ihre Mitbewohner die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie mieten in den Niederlanden eine selbstständige Wohneinheit.
- Sie (und eventuell auch Ihr Partner und Ihre Mitbewohner) sind bei Ihrer Wohngemeinde unter dieser Wohnanschrift gemeldet.
- An Ihrer Wohnanschrift sind keine weiteren Personen gemeldet (ausgenommen gegebenenfalls Untermieter).
- Sie (gegebenenfalls auch Ihr Partner und Ihre Mitbewohner) haben die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Ihr (gemeinsames) Einkommen und der Mietpreis sind nicht zu hoch.
- Sie besitzen nicht zu viel Vermögen.
Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen können auch Personen unter 18 Jahren einen Mietzuschlag bekommen.
Antrag stellen oder Änderung melden
Erhalten Sie noch keinen Mietzuschlag und erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen? Stellen Sie dann einen Antrag auf Mietzuschlag. Sie erhalten Mietzuschlag, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Änderungen Ihrer Situation, zum Beispiel eine Änderung Ihres Einkommens, müssen Sie dem Dienst Toeslagen melden.
Wenn Sie einen DigiD haben, können Sie den Mietzuschlag über "Mijn toeslagen" beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Rufen Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) an.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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