Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz haben, brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung, um in den Niederlanden zu wohnen. Ein gültiger Reisepass (oder Ausweis) des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, reicht als Nachweis dafür, dass Sie sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten. Sie brauchen sich nicht beim IND zu melden.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen bei der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bevor Sie diese beantragen können, benötigen Sie in der Regel eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (machtiging tot voorlopig verblijf, kurz mvv). Die mvv ist ein Visum, mit dem Sie in die Niederlande einreisen können.
Hat Ihr Partner/Ihre Partnerin eine andere Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie selbst die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz haben, beantragen Sie die Aufenthaltsgenehmigung für Ihren Partner/Ihre Partnerin beim IND.
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