Umzugsgüter
Wenn Sie aus Deutschland in die Niederlande ziehen, brauchen Sie die Einfuhr Ihrer Umzugsgüter und persönlichen Güter nicht dem Zoll zu melden.
Umzugsgüter und persönliche Güter sind Güter, die für den persönlichen Gebrauch von Ihnen oder Ihrer Familie bestimmt sind. Dazu gehören vor allem persönlicher Hausrat, Fahrzeuge zum persönlichen Gebrauch, Haushaltsvorräte für den normalen Haushaltsgebrauch, kleine Haustiere und Reittiere, tragbare Gegenstände zur Ausübung von beruflichen Tätigkeiten und so weiter.
Bitte beachten Sie: Güter, die zur Verwendung für Tätigkeiten als Fabrikant, Händler oder Dienstleister bestimmt sind, sind keine persönlichen Güter.
Bestimmte Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren, Autos und Motorräder sowie besondere Produkte und Haustiere.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug mitnehmen
Beantragen Sie die Befreiung von der Steuer für Pkws und Motorräder (Bpm-Steuer). Sie beantragen die Befreiung mit dem Vordruck "Vergunning vrijstelling Belasting van personenauto’s en motorrijwielen (bpm) bij verhuizing".
Für diese Befreiung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ziehen aus Deutschland in die Niederlande und nehmen Ihren Pkw, Ihren Lieferwagen oder Ihr Motorrad mit.
- Der Pkw, Lieferwagen oder das Motorrad gehören zu Ihrem Hausrat.
- Sie verwenden den Pkw, Lieferwagen oder das Motorrad für denselben Zweck wie im anderen Land.
- Der Pkw, Lieferwagen oder das Motorrad war vor Ihrem Umzug mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz und wurde mindestens 6 Monate von Ihnen im anderen Land benutzt.
- Vor Ihrem Umzug in die Niederlande hatten Sie Ihren regulären Wohnsitz mindestens 12 Monate im anderen Land.
Wenn Sie von der Steuer befreit wurden, gilt noch die ergänzende Voraussetzung, dass Sie den Pkw oder das Motorrad innerhalb von einem Jahr nach der Registrierung nicht verkaufen, vermieten oder verleihen dürfen. Bei Ihnen wohnende Familienmitglieder mit Führerschein dürfen jedoch mit dem Pkw oder Motorrad fahren.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie für ein Studium in die Niederlande ziehen, werden Sie in der Regel nicht von der Bpm-Steuer befreit.
Die Befreiung gilt nicht für die Kraftfahrzeugsteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer müssen Sie bezahlen, sobald Sie in den Niederlanden gemeldet sind.
Wenn Sie aus Deutschland in die Niederlande ziehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug noch eine Zeit lang mit ausländischem Kennzeichen fahren. Letztendlich müssen Sie jedoch dafür sorgen, dass Ihr Fahrzeug ein niederländisches Kennzeichen erhält. Das Kennzeichen beantragen Sie beim RDW.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation