Krankenversicherung
Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse, Ihre Privatversicherung oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, ist von der persönlichen Situation nach Ihrem Umzug abhängig.
Wenn Sie arbeiten
In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.
- Arbeiten Sie ausschließlich in Deutschland? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in den Niederlanden.
- Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie weniger als 25 % Ihrer Arbeitszeit in den Niederlanden tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Üben Sie zum Beispiel in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus und in den Niederlanden eine Arbeitnehmertätigkeit? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen. Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
Wenn Sie nicht arbeiten, sondern eine Rente, Pension oder Sozialleistung beziehen
In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
- Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Sie erhalten sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie bekommen zum Beispiel eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
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