Steuerabkommen
Sie wohnen in Deutschland und erhalten ein Einkommen aus den Niederlanden. Dann will sowohl Ihr Wohnland Deutschland als auch das andere Land die Niederlanden dieses Einkommen besteuern. Um dies zu vermeiden, haben Deutschland und die Niederlanden ein Steuerabkommen geschlossen. In diesem Abkommen ist festgelegt, welches Land Ihr Einkommen besteuern darf. Das hängt zum Beispiel von der Art des Einkommens ab, das Sie bekommen. Also ob es sich zum Beispiel um ein Arbeitsentgelt, einen Unternehmensgewinn oder um eine Pension oder Rente handelt.
Hinweis: Sie können also nicht wählen, in welchem Land Ihr Einkommen versteuert werden soll. Das ist im Steuerabkommen festgelegt.
- Genauere Informationen zum Steuerabkommen auf der Website des Belastingdienst Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Laden Sie hier den Text des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens herunter Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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