Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Steuern zahlen

Wo zahle ich Steuern?

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Im Prinzip können zwei Länder Steuern von Ihrem Einkommen einbehalten. Um zu vermeiden, dass beide Länder Ihr Arbeitsentgelt oder Gehalt besteuern, haben die Niederlande und Deutschland Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen sind in einem Steuerabkommen festgelegt.

Gehalt von einer niederländischen Behörde

Sie arbeiten für eine niederländische Behörde in Deutschland und in den Niederlanden. Ihr Gehalt wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Gehalt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Bitte beachten Sie: Bekommen Sie vorübergehend eine Sozialversicherungsleistung, zum Beispiel weil ein Kind geboren wurde? Dann kann dies Folgen für die Steuern haben. In welchem Land Sie Steuern zahlen, hängt von der Höhe Ihrer Leistung ab. Es wurde vereinbart, dass die vorübergehende Sozialversicherungsleistung in Deutschland besteuert wird. Es sei denn, Sie erhalten insgesamt mehr als 15.000 € an anderen (Leib-)Renten, Pensionen oder Sozialversicherungsleistungen aus den Niederlanden. In dem Fall wird Ihre Leistung in den Niederlanden besteuert. Eine niederländische Pension für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (overheidspensioen) wird bei der Berechnung dieser 15.000 Euro-Grenze nicht berücksichtigt. 

Wenn Ihre Leistung in Deutschland besteuert wird, werden Sie in den Niederlanden von der Steuer befreit. Ihre Leistung wird dann nicht in zwei Ländern besteuert. Sie können die Steuerbefreiung mit dem Formular „Aanvraag vrijstelling van loonheffing“ beantragen.

Bitte beachten Sie: Die eventuell gewährte Befreiung kann Folgen für die Voraussetzungen der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“ (kwalificerende buitenlandse belastingplicht) haben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team GWO (Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten) der niederländischen Steuerbehörde.