Zusammentreffen von Ansprüchen
Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhalt für Kinder zahlen, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann treffen die Ansprüche auf Familienleistungen der beiden Elternteile zusammen. Um zu vermeiden, dass Sie für dasselbe Kind und denselben Zeitraum doppelte Familienleistung bekommen, wenden die Niederlande und Deutschland Vorrangsregeln an. Das eine Land zahlt vorrangig Familienleistung aus. Das andere Land zahlt eventuell einen Unterschiedsbetrag.
Aus welchem Land erhalten ich oder der andere Elternteil oder Versorger Familienleistungen?
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten und ob ein Zusammentreffen mit den Ansprüchen des anderen Elternteils oder Versorgers besteht, hängt von Ihrer Situation ab.
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