Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Burgerservicenummer

Brauche ich eine burgerservicenummer?

Für die meisten Behördenangelegenheiten in den Niederlanden benötigen Sie eine burgerservicenummer (BSN). Die BSN ist eine persönliche Nummer, die sich aus 9 Ziffern zusammensetzt. 

  • So braucht zum Beispiel Ihr Arbeitgeber Ihre BSN. Damit regelt er bestimmte Angelegenheiten, etwa mit dem Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) und Ihrer Pensionskasse. 
  • Auch im Gesundheitswesen wird die BSN benötigt. Sie können in den Niederlanden bei Arztbesuchen, im Krankenhaus oder in der Apotheke nach Ihrer BSN gefragt werden. 
  • Beantragen Sie eine Hinterbliebenenleistung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Dann muss die SVB Ihre persönlichen Daten mit einer BSN registrieren. 
  • Beantragen Sie Zuschläge beim Belastingdienst oder Kindergeld bei der SVB? Dann müssen diese Träger die persönlichen Daten Ihrer Familienmitglieder mit einer BSN registrieren.

Wie bekomme ich eine BSN, wenn ich in den Niederlanden arbeiten oder studieren will?

Für Personen, die in den Niederlanden arbeiten oder studieren und in ihrem Herkunftsland wohnen bleiben, gilt ein anderes Verfahren: Melden Sie sich bei einer niederländischen Gemeinde mit einem Schalter für Personen, die keine Einwohner der Niederlande sind. Diese Gemeinde registriert Sie als „Nicht-Einwohner“ im niederländischen Melderegister (Basisregistratie Personen, kurz BRP). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Abschrift mit Ihrer BSN. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den Niederlanden Wohnraum haben und sich in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, melden Sie sich dann bei der Gemeinde an, in der sich Ihre Wohnung befindet. Sie erhalten Ihre BSN dann von dieser Gemeinde.

Wie bekomme ich eine BSN für meinen Partner?

Wenn Sie einen Zuschlag beim Belastingdienst beantragen möchten und Sie haben einen Zuschlagspartner, dann muss Ihr Partner eine BSN haben. Ihr Partner kann sich als Nicht-Einwohner bei einer der niederländischen Gemeinden registrieren lassen, die hierfür einen besonderen Schalter haben. Wenn dies nicht möglich ist, verwenden Sie das Formular „Verzoek burgerservicenummer toeslagpartner buitenland“ (nur in niederländischer Sprache). Sie können das Formular von der Website herunterladen oder beim Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anfordern.

Wie bekomme ich eine BSN für mein Kind?

Wenn Sie aus dem Ausland einen niederländischen Kinderbetreuungszuschlag oder kindgebundenes Budget beantragen möchten, muss auch Ihr Kind eine BSN haben. Die BSN wird automatisch zugewiesen, wenn Sie Kindergeld bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) beantragen. Bekommen Sie noch kein Kindergeld aus den Niederlanden? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf und stellen Sie den Kindergeldantrag. Die SVB sorgt dafür, dass Ihr Kind als Nicht-Einwohner im niederländischen Melderegister (BRP) registriert wird. Anschließend erhalten Sie vom niederländischen Innenministerium ein Schreiben mit der BSN Ihres Kindes.

Wie bekomme ich eine BSN, wenn ich eine Hinterbliebenenleistung beantrage?

Wenn Ihr Partner verstorben ist und in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat, können Sie eine Hinterbliebenenleistung bei der SVB beantragen. Sie benötigen eine BSN, brauchen diese jedoch nicht selbst zu beantragen. Sobald Sie die Leistung beantragen, sorgt die SVB dafür, dass Sie als Nicht-Einwohner im niederländischen Melderegister (BRP) registriert werden. Anschließend erhalten Sie von der SVB einen Bescheid mit Ihrer BSN.

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