Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Unter welchen Voraussetzungen erhalten meine Hinterbliebenen eine Anw-Leistung?

Ihr Partner erhält eine Anw-Leistung, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes miteinander verheiratet sind oder zusammenwohnen und Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht hat und
  • schwanger ist oder ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren versorgt, oder
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert ist.

Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise, kann es bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Anw-Waisenleistung erhalten (bei Invalidität bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Für studierende Kinder gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten meine Hinterbliebenen eine deutsche Hinterbliebenenrente?

Hinterbliebenenrente Ehepartner

Haben Sie auch in Deutschland gearbeitet? Dann kann Ihr Partner im Falle Ihres Todes auch eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland bekommen. Nur Ihr Ehepartner oder der gleichgeschlechtliche Partner, mit dem Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, kann eine Hinterbliebenenrente erhalten. Ein Partner, mit dem Sie lediglich zusammenwohnen, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

  • Der Ehepartner, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes mindestens ein Jahr verheiratet waren, kann die große Witwen- oder Witwerrente erhalten. Sollte Ihr Tod plötzlich eintreten, etwa durch einen Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. 
  • Ihr Ehepartner muss am Sterbedatum ein bestimmtes Mindestalter haben. Wenn Sie zum Beispiel 2020 sterben, muss Ihr Ehepartner mindestens 45 Jahre und 9 Monate alt sein. Im Laufe der Jahre bis 2029 wird die Altersgrenze angehoben. Sterben Sie 2029 oder später? Dann muss Ihr Ehepartner mindestens 47 Jahre alt sein.

Wenn die Altersvoraussetzung nicht erfüllt wird, keine Kinder unter 18 Jahren da sind und Ihr Ehepartner nicht erwerbsgemindert ist, erhält er/sie eine kleine Witwen- oder Witwerrente.

Hinterbliebenenrente Kind

Ein Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile verliert, kann eine (Halb-)Waisenrente bekommen. Diese Leistung kann mitunter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.