Krankenversicherung
Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse, Ihre Privatversicherung oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.
- Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
- Wenn Sie ausschließlich in Deutschland arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in Deutschland.
- Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Sind Sie zum Beispiel in den Niederlanden verbeamtet und üben zusätzlich in Deutschland eine Arbeitnehmertätigkeit aus? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
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