Steuern zahlen
Sie wohnen in Deutschland und üben eine selbstständige Tätigkeit aus. Der Unternehmenssitz befindet sich in Deutschland und Sie werden an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten. Oder Sie lassen sich als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden nieder und werden dort selbstständig tätig. Wo zahlen Sie dann Steuern von dem Gewinn, den Sie erzielen?
Um zu vermeiden, dass sowohl Deutschland als auch die Niederlande Ihren Gewinn besteuern, haben Deutschland und die Niederlande Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen wurden in einem Steuerabkommen festgelegt. Anhand dieser Vereinbarungen wird festgestellt, ob Sie in Deutschland oder in den Niederlanden Steuern zahlen.
Wo zahlen Sie Einkommensteuer?
Sie zahlen in den Niederlanden Einkommensteuer auf den Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Nur wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland haben, zahlen Sie in Deutschland Einkommensteuer auf Ihren Gewinn.
Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung in Deutschland, durch die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Von der Betriebsstätte aus werden Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht. Beispiele für eine Betriebsstätte sind ein Geschäft oder eine andere feste Verkaufsstelle.
Die folgenden wirtschaftlich genutzten Räume sind in der Regel keine Betriebsstätte:- Lagerraum
- Warenlager
- Einrichtung, in der nur unterstützende Aktivitäten stattfinden, wie zum Beispiel Forschungs-, Werbungs- und Auskunftstätigkeiten
- Ferienwohnung, die vermietet werden soll
Bitte beachten Sie: Sie zahlen in den Niederlanden Einkommensteuer auf alle selbstständigen Tätigkeiten, die Sie in den Niederlanden verrichten.
Scheinselbstständigkeit
Wenn Ihre Tätigkeit in Deutschland als Scheinselbstständigkeit betrachtet wird, zahlen Sie in Deutschland Steuern. Ihr Auftraggeber muss in dem Fall Steuern einbehalten und entrichten.