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USt. zahlen

Muss ich niederländische oder deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen?

Sie wohnen in den Niederlanden und sind selbstständiger Unternehmer. Sie werden Ihre selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben und Kunden in Deutschland Ihre Dienste oder Waren anbieten. Müssen Sie Ihren Kunden in diesem Fall Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Und falls ja: müssen Sie dann deutsche oder niederländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Mein Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, stellen Sie deutsche Umsatzsteuer in Rechnung. In regelmäßigen Abständen machen Sie eine Umsatzsteuererklärung und zahlen Umsatzsteuer.

Dies trifft auch zu, wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Eine Betriebsstätte ist ein Betriebsraum, der hinreichend ausgestattet ist, um als selbstständiges Unternehmen operieren zu können. Von diesem Betriebsraum aus werden für Dritte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erbracht.
Beispiele für eine Betriebsstätte sind:

  • ein Geschäft oder eine andere feste Verkaufsstelle
  • eine Werkstatt oder eine Fabrik mit Büro

Ein Lagerraum, ein Warenlager oder eine Einrichtung, in der lediglich unterstützende Aktivitäten verrichtet werden, sind keine Betriebsstätte. Unterstützende Aktivitäten sind zum Beispiel Forschungs-, Werbungs- und Auskunftstätigkeiten. Auch eine Ferienwohnung, die vermietet werden soll, ist keine Betriebsstätte.

In Deutschland gelten die folgenden Umsatzsteuersätze:

  • Der Standardsatz ist 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Der reduzierte Satz ist 7 % und gilt für unter anderem Wasser, bestimmte Lebensmittel, Bücher, Landwirtschaft, Hotels und Sport
  • Der Umsatzsteuersatz von 0 % gilt für den internationalen Handel (Export) und den internationalen Transport

Mein Unternehmen hat seinen Sitz in den Niederlanden

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat und Sie keine Betriebsstätte in Deutschland haben, gilt Folgendes:

Ich liefere Ware an Unternehmer in Deutschland

Für die Lieferung von Waren an Unternehmer in Deutschland gilt in der Regel der Umsatzsteuersatz von 0%. Wenn Sie diesen Umsatzsteuersatz anwenden, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Waren an Abnehmer liefern, die eine Steuererklärung machen.

Bitte beachten Sie: Mit „Unternehmer“ ist auch eine Organisation gemeint, die kein Unternehmen ist, aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. Über die Website der Europäischen Kommission können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Adresse Ihres Abnehmers kontrollieren.

Ich erbringe Dienstleistungen für Unternehmer in Deutschland

Wenn Sie Dienstleistungen für Unternehmer in Deutschland erbringen, verlagern Sie die Steuerschuldnerschaft in der Regel auf Ihren Kunden. Die Dienstleistung wird in Deutschland besteuert, wobei der Abnehmer selbst die Umsatzsteuer berechnet und in Deutschland zahlt. Dies wird als innergemeinschaftliche Dienstleistung bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Mit „Unternehmer“ ist auch eine Organisation gemeint, die kein Unternehmen ist, aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. Über die Website der Europäischen Kommission können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Adresse Ihres Abnehmers kontrollieren.

Ich erbringe Dienstleistungen für Kunden, die in Deutschland keine Umsatzsteuererklärung machen

Erbringen Sie Dienstleistungen für Kunden in Deutschland, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (zum Beispiel Privatpersonen), dann stellen Sie in der Regel 9 % oder 21 % niederländische Umsatzsteuer in Rechnung.

Ich liefere Waren an Kunden, die in Deutschland keine Umsatzsteuererklärung machen

Verkaufen Sie Waren an einen Kunden in Deutschland, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist (zum Beispiel an eine Privatperson), dann stellen Sie die in Deutschland geltende Umsatzsteuer in Rechnung und machen diesbezüglich eine Steuererklärung in Deutschland.

Von dieser Regel gibt es eine wichtige Ausnahme: Sie dürfen nämlich bis zu einem bestimmten Schwellenbetrag niederländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Belastingdienst.

Bitte beachten Sie: Der Schwellenbetrag gilt nicht für alle Waren. Die Regelung gilt zum Beispiel nicht für verbrauchsteuerpflichtige Ware. Exportieren Sie verbrauchsteuerpflichtige Ware an Privatpersonen in Deutschland? Dann stellen Sie den deutschen Umsatzsteuersatz in Rechnung und machen diesbezüglich in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung.