Einheitlichen Ansprechpartner aufrufen
Als selbstständiger Unternehmer dürfen Sie Ihre Dienste in allen anderen EU-Ländern anbieten. Dies ist in der europäischen Dienstleistungsrichtlinie geregelt. Die Dienstleistungsrichtlinie erleichtert es Unternehmern, auch in anderen europäischen Ländern tätig zu werden. Sie können sich in jedem EU-Land an eine zentrale Anlaufstelle wenden, den so genannten „Einheitlichen Ansprechpartner“.
Fällt meine Dienstleistung unter die Dienstleistungsrichtlinie?
Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für nahezu alle Unternehmer, die Dienstleistungen anbieten. Ob es um Dienstleistungen für Unternehmen oder Konsumenten geht, spielt keine Rolle. Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch ausgeschlossen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Finanzdienstleistungen
- Transport
- Zeitarbeitsfirmen
- Gesundheitswesen
- grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften
Wobei kann der Einheitliche Ansprechpartner mir helfen?
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Internetportal der Behörden, das Ihnen bei Vorschriften, Richtlinien und Formalitäten im Bereich der Dienstleistung helfen kann. Sie erhalten hier zum Beispiel Informationen über die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben. Sie können auch Verwaltungsformalitäten online abwickeln.
Wo befindet sich der Einheitliche Ansprechpartner in Deutschland?
Die Website dienstleisten-leicht-gemacht.de ist das deutsche Portal des Einheitlichen Ansprechpartners. Es bietet Unterstützung bei der Existenzgründung und beim Anbieten von Dienstleistungen in Deutschland. Sie finden hier Links zu allen Ansprechpartnern der 16 Bundesländer. Das Portal kann in deutscher und englischer Sprache aufgerufen werden.