Mietzuschlag
Der Mietzuschlag ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten in den Niederlanden. Der Mietzuschlag wird vom niederländischen Dienst Toeslagen ausgezahlt.
Voraussetzungen
Um Mietzuschlag erhalten zu können, müssen Sie (und eventuell auch Ihr Zuschlagspartner oder Ihre Mitbewohner) die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben in den Niederlanden selbstständigen Wohnraum angemietet.
- Sie (und eventuell auch Ihr Partner/Ihre Partnerin und Ihre Mitbewohner) sind bei Ihrer Wohngemeinde unter dieser Wohnanschrift gemeldet.
- An Ihrer Wohnanschrift sind keine weiteren Personen gemeldet (ausgenommen eventuelle Untermieter).
- Sie, sofern zutreffend auch Ihr Partner/Ihre Partnerin und Ihre Mitbewohner, besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
- Ihr (gemeinsames) Einkommen und der Mietpreis sind nicht zu hoch.
- Sie besitzen nicht zu viel Vermögen.
Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen können auch Personen unter 18 Jahren einen Mietzuschlag bekommen.
Antrag stellen oder Änderung melden
Sie erhalten noch keinen Mietzuschlag und erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen? Beantragen Sie den Mietzuschlag. Bekommen Sie bereits einen Mietzuschlag? Sie erhalten den Mietzuschlag, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Änderungen Ihrer Situation, zum Beispiel Einkommensänderungen, müssen Sie dem Dienst Toeslagen melden. Wenn Sie einen DigiD haben, können Sie den Mietzuschlag über „Mijn toeslagen“ online beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Rufen Sie das Steuertelefon an.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.