Berufsanerkennung beantragen
Möglicherweise üben Sie einen reglementierten (geschützten) Beruf selbstständig aus. Dies ist ein Beruf, den Sie nur ausüben dürfen, wenn Sie die für diesen Beruf gesetzlich festgestellen Qualifikationen besitzen (Ausbildung, Titel, berufliche Erfahrung). Dass Sie diese Qualifikationen in den Niederlanden haben, bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Beruf auch in Deutschland ausüben dürfen. Sie müssen dann zunächst die Berufsanerkennung beantragen.
Wie ist die Berufsanerkennung geregelt?
Innerhalb Europas bestehen Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der (Berufs‑)Abschlüsse, die für die reglementierten Berufe erforderlich sind. Ein Großteil dieser Vereinbarungen ist Bestandteil der europäischen Richtlinie 2005/36/EG.
Bitte beachten Sie: Diese Richtlinie gilt im Prinzip nur für EU-Bürger. Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften für eine Berufsanerkennung.
Welche Berufe sind reglementiert?
Je nach Land gibt es Unterschiede. In Deutschland gibt es vor allem in den Sektoren Gesundheitsversorgung, Handwerk, Handel und Ausbildung reglementierte Berufe. Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte sind in jedem Fall reglementierte Berufe.
Muss ich eine Berufsanerkennung beantragen?
Das hängt von Ihrem Beruf ab.
Wenn Sie einen reglementierten Beruf haben, müssen Sie bei der für Ihren Beruf zuständigen Instanz in Deutschland eine Anerkennung all Ihrer beruflichen Qualifikationen beantragen. Das Anerkennungsverfahren kann 4 Monate dauern. Wenn Sie keinen reglementierten Beruf haben, können Sie Ihren Beruf in Deutschland frei ausüben. Möglicherweise ist eine Anerkennung Ihrer Schul‑ oder Berufsabschlüsse sinnvoll.
Wo erhalte ich weitere Informationen zur Berufsanerkennung?
Jedes EU-Land hat eine Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen. In Deutschland ist dies die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese Instanz bietet über die Website annerkennung-in-deutschland.de ausführliche Informationen.
Auf der Website des niederländischen Generalkonsulats in Düsseldorf finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren von Abschlüssen.