Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Todesfall

Bekommt mein Partner im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Sie wohnen in den Niederlanden und werden eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Ihre Hinterbliebenen können eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus dem Land erhalten, in dem Sie am Sterbedatum sozialversichert sind. Wo Sie sozialversichert sind, hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird dies deutlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind

Möglicherweise hat Ihr Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten meine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung?

Ihr Partner erhält eine Hinterbliebenenleistung, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes miteinander verheiratet sind oder zusammenwohnen und Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • schwanger ist oder ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren versorgt oder
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert ist.

Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise, kann es bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Waisenleistung erhalten (bei Invalidität bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Für studierende Kinder gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.

Wie hoch ist die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung?

Hat der Hinterbliebene kein eigenes Einkommen, beträgt die Hinterbliebenenleistung höchstens 70 % des Nettomindestentgelts. Erhält der Hinterbliebene eine Sozialleistung? Dann wird diese vollständig von der Hinterbliebenenleistung  abgezogen. Wird eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, ist die Höhe des Einkommens relevant. Bei einem Einkommen über einem bestimmten Betrag entfällt die Hinterbliebenenleistung.

Die Waisenleistung ist ein Pauschalbetrag, der nur vom Alter der Waise abhängig ist. Die Waise kann ein eigenes Einkommen haben. Dieses wirkt sich nicht auf die Höhe des Betrags aus.

Wo beantragen meine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung?

Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenen- und Waisenleistung in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

Wenn Ihre Hinterbliebenen in den Niederlanden wohnen, beantragen sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung bei der SVB.

Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der SVB steht, wie sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung beantragen können.