Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krankheit

Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank werde?

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank werde?

Sie wohnen in den Niederlanden und werden eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Sie können Krankengeld aus dem Land erhalten, in dem Sie sozialversichert sind. Wo Sie sozialversichert sind, hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird dies deutlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Das heißt, dass Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf eine Leistung haben. Wollen Sie sich gegen dieses Risiko versichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Eventuell besteht die Möglichkeit, beim UWV eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie schwanger sind, können Sie für den Zeitraum vor und nach der Entbindung eine so genannte ZEZ-Leistung im Rahmen der Regelung für schwangere Selbstständige (Regeling Zelfstandige en Zwanger, kurz: ZEZ) beantragen. Diese ZEZ-Leistung wird mindestens 16 Wochen lang ausgezahlt. Sie können diese Leistung beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) beantragen, und zwar frühestens wenn Sie 24 Wochen schwanger sind und spätestens 2 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn Sie während des Bezugs der ZEZ-Leistung krank werden, wird Ihre Leistung weitergezahlt. Wenn Sie krank sind, bevor der Leistungsbezug beginnt oder nachdem die Zahlung der Leistung beendet wurde, erhalten Sie keine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV.