Krankenversicherungszuschlag
Sie wohnen in den Niederlanden und werden als selbstständiger Unternehmer in Deutschland arbeiten. Auch als selbstständiger Unternehmer können Sie Krankenversicherungszuschlag bekommen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten einer niederländischen Krankenversicherung. Der Dienst Toeslagen zahlt den Krankenversicherungszuschlag aus.
Welche Voraussetzungen gelten für den Krankenversicherungszuschlag?
Sie können den Krankenversicherungszuschlag nur bekommen, wenn Sie eine niederländische Krankenversicherung haben. Außerdem müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, darf Ihr Einkommen nicht mehr als 32.500 € pro Jahr betragen und darf Ihr Vermögen nicht zu hoch sein. Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, wird auch das Einkommen und Vermögen des Zuschlagspartners berücksichtigt. Ihr gemeinsames Einkommen darf einen Betrag von 41.000 € pro Jahr nicht übersteigen.
- Wer ist mein Zuschlagspartner (nur in niederländischer Sprache)
- Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Krankenversicherungszuschlag (nur in niederländischer Sprache)
Wie viel Krankenversicherungszuschlag kann ich erhalten?
Wie viel Krankenversicherungszuschlag Sie erhalten, hängt von Ihrem (gemeinsamen) Einkommen ab. Je höher Ihr (gemeinsames) Einkommen ist, desto niedriger fällt der Zuschlag aus.
Wie beantrage ich den Krankenversicherungszuschlag?
Sie können den Krankenversicherungszuschlag über „Mijn toeslagen“ beantragen. Hierzu benötigen Sie einen DigiD. Haben Sie keinen DigiD? Dann können Sie den DigiD über digid.nl/aanvragen beantragen. Sie erhalten den DigiD dann innerhalb von 5 Tagen per Post.