Krankenversichert in den Niederlanden
Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben werden. Sie behalten Ihre Krankenversicherung und können weiterhin medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch nehmen.
Werden mir Kosten der Gesundheitsversorgung in Deutschland erstattet?
Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist? Dann erhalten Sie eine Rechnung vom Leistungserbringer. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Diese Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten nach den in Deutschland geltenden Tarifen. Der Erstattungsbetrag wird Ihnen in bar ausgezahlt oder auf Ihr niederländisches Konto überwiesen. Die Krankenkasse verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
- Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung ein. In der Regel erstattet Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice.
Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in ein Krankenhaus aufgenommen? Dann brauchen Sie nicht alle Kosten zunächst selbst zu zahlen. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an eine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse begleicht die Rechnung und verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.