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Gesundheit

Kann ich medizinische Versorgung in Deutschland oder in den Niederlanden erhalten?

In welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, hängt davon ab, wo Sie sozialversichert sind.

Wenn Sie Ihren Sitz in den Niederlanden haben und als selbstständiger Unternehmer an einem Auftrag in Deutschland arbeiten, bleiben Sie in der Regel in den Niederlanden sozialversichert. Sie bleiben dann in den Niederlanden krankenversichert.

Lassen Sie sich jedoch als selbstständiger Unternehmer in Deutschland nieder, werden Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert. Sie müssen dann in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen.

Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird deutlich, wo Sie sozialversichert sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind

Sie behalten Ihre Krankenversicherung und können weiterhin medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben werden. Wenn Sie Krankenversicherungszuschlag aus den Niederlanden erhalten, kann dieser weitergezahlt werden.

Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind

Sie müssen Ihre niederländische Krankenversicherung beenden lassen. Erhalten Sie Krankenversicherungszuschlag? Dann müssen Sie diesen auch beenden lassen. Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen, indem Sie Mitglied bei einer Krankenkasse werden.