Aufenthaltsgenehmigung
Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, EWR-Landes oder der Schweiz? Dann brauchen Sie für Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung.
Ich besitze eine andere Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz besitzen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen dies im Einzelnen sind, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grund Ihres Aufenthalts in Deutschland. Sie müssen auch einen gültigen Reisepass vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung geraume Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Ausführlichere Informationen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundesausländerbeauftragten oder der deutschen Botschaft.