Gesundheit
Sie wohnen in den Niederlanden und werden in Deutschland studieren. Wenn Sie täglich zwischen Deutschland und den Niederlanden hin- und herfahren, bleiben Sie als Einwohner/Einwohnerin der Niederlande nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert und müssen Sie Ihre niederländische Krankenversicherung beibehalten. Wenn Sie einen Krankenversicherungszuschlag bekommen, kann dieser weitergezahlt werden.
Sie sind in Deutschland nicht krankenversichert. Das ändert sich, wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen oder nach Deutschland umziehen.
Krankenversicherung
Wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Versicherung den Grundleistungskatalog. Beantragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder online über Ehic.nl eine European Health Insurance Card (EHIC). Mit der EHIC haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.
Kostenerstattung
In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen
Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland medizinische Versorgung, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist? Dann erhalten Sie eine Rechnung vom Leistungserbringer. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten nach den in Deutschland geltenden Tarifen. Der Erstattungsbetrag wird Ihnen in bar ausgezahlt oder auf Ihr niederländisches Konto überwiesen. Die Krankenkasse verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
- Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung ein. In der Regel erstattet Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice.
Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in ein Krankenhaus aufgenommen? Dann brauchen Sie nicht alle Kosten zunächst selbst zu zahlen. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an eine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse begleicht die Rechnung und verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen
Werden Sie neben Ihrem Studium in Deutschland auch arbeiten? Dann endet Ihre niederländische Krankenversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung haben.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen werden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Arbeit oder ein Praktikum aufnehmen?
Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen. Ihr Krankenversicherungsträger beendet dann Ihre Versicherung. Wenn Sie ein Praktikum machen, wird der Krankenversicherungsträger Ihre Krankenversicherung nur dann beenden, wenn Ihr Praktikum als eine Erwerbstätigkeit betrachtet werden kann.
Erhalten Sie auch einen Krankenversicherungszuschlag? Dann endet Ihr Anspruch auf diesen Zuschlag, wenn Sie keine Krankenversicherung mehr haben. Lassen Sie die Zahlung über Mijntoeslagen.nl beenden.
Lassen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen. Welche Krankenversicherung Sie bei der Krankenkasse abschließen, hängt von Ihrem Einkommen ab.
- Liegt Ihr Einkommen unter 6.150,00 €? Dann müssen Sie bei einer Krankenkasse eine Pflichtversicherung abschließen. Sie können medizinische Leistungen in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
- Liegt Ihr ein Einkommen über 6.150,00 € oder sind Sie nicht pflichtversichert? Dann können Sie selbst entscheiden, welche Versicherung Sie in Deutschland abschließen: eine freiwillige Versicherung oder eine private Versicherung.
- Übersicht der Krankenkassen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Vertragspolice beim Krankenversicherungsträger CZ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Naar overzicht zorgverzekeraars Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich ziehe nach Deutschland
Wohnen Sie während Ihres Studiums in einer Wohnung oder einem Zimmer in Deutschland? Dann werden Sie möglicherweise nicht mehr als Einwohner/-in der Niederlande, sondern als Einwohner/-in von Deutschland betrachtet.
Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde umziehen
- nach Deutschland
Danach können Sie die Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie nach Deutschland ziehen, um dort zu studieren.