Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Sie sozialversichert sind, können Sie Anspruch auf Kindergeld, (Sozial-)Leistungen, Renten, Pensionen oder die Erstattung von Gesundheitskosten haben. Hierfür zahlen Sie Beiträge. Sie wohnen in den Niederlanden und erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Dadurch haben Sie mit zwei Ländern zu tun, in denen Sie sozialversichert sein können und eventuell Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Um zu vermeiden, dass Sie in beiden Ländern sozialversichert sind und doppelte Beiträge von Ihrem Einkommen zahlen, wurden innerhalb Europas Vereinbarungen getroffen. Welche Vereinbarungen dies sind, lesen Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Diese Vereinbarungen sind in einer Europäischen Verordnung festgelegt. Den Text der Verordnung können Sie von der Website der Europäischen Kommission herunterladen.
In Europa wurde vereinbart, dass Sie nur in einem Land sozialversichert sein können und in diesem Land von Ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Dann benötigen wir noch weitere Angaben zu Ihrer Situation.
Sie wohnen in den Niederlanden und erhalten eine Rente oder Pension aus Deutschland. Zahlen Sie in den Niederlanden von Ihrer deutschen Rente, Pension und/oder Leistung Beiträge? Dann können Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Zulage erhalten. Dies ist eine Zulage für die Zvw-Krankenversicherungsbeiträge und die Wlz-Beiträge, die Sie in den Niederlanden zahlen.
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