Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Steuern in den Niederlanden

Was sollte ich über die Steuern in den Niederlanden wissen?

Was muss ich über die Steuern in den Niederlanden wissen?

Wenn Sie in in den Niederlanden wohnen, sind Sie in den Niederlanden steuerpflichtig. Erhalten Sie nach Ihrem Umzug noch ein Einkommen aus den Niederlanden, dann wird dieses Einkommen vielleicht noch in den Niederlanden versteuert. Möchten Sie genauere Informationen zu Ihrer steuerlichen Situation? Dann benötigen wir mehr Informationen. Wenn Sie alle Angaben zu Ihrer persönlichen Situation eingeben, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Sie ziehen nach Deutschland. Die folgenden Themen sind für Sie relevant:

Steuererklärung

Für das Jahr, in dem Sie umziehen, machen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Steuererklärungsformular M. Beziehen Sie in den Jahren nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus den Niederlanden? Und zahlen Sie auf dieses Einkommen in den Niederlanden Steuern und/oder Volksversicherungsbeiträge? Dann machen Sie meistens auch in den auf Ihren Umzug folgenden Jahren eine Steuererklärung in den Niederlanden.

Weitere Informationen finden Sie unter Steuererklärung

Aufschubbescheid

Infolge Ihres Umzugs nach Deutschland erhalten Sie möglicherweise einen gesonderten Steuerbescheid auf Einkommen, das jetzt noch nicht besteuert wird, in Zukunft jedoch eventuell zu versteuern ist. Einen solchen Steuerbescheid nennt man einen Aufschubbescheid (conserverende aanslag).

Weitere Informationen finden Sie unter Aufschubbescheid 

Ausländische Steuerpflicht

Haben Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland Einkommen aus den Niederlanden? Dann zahlen Sie in den Niederlanden möglicherweise noch Steuern auf dieses Einkommen. Sie gelten für die niederländische Einkommensteuer dann als ausländischer Steuerpflichtiger. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann haben Sie Anspruch auf alle Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und auf abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Abzugsposten und Abgabenermäßigungen, jedoch wohl auf abgabenfreies Vermögen.

Weitere Informationen finden Sie unter Ausländische Steuerpflicht

Nehmen Sie während Ihres Studiums eine Beschäftigung in den Niederlanden auf? Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert. Die Steuern werden von Ihrem Arbeitsentgelt einbehalten. Zu viel einbehaltene Steuern können Ihnen nach Ablauf des Steuerjahres über eine Steuererklärung erstattet werden.

Ausführlichere Informationen zur Besteuerung und zur Einkommensteuererklärung finden Sie auf der Website des Belastingdienst (niederländische Finanzamt).

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation