Steuern zahlen
Wo zahle ich Steuern?
Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Wenn Sie nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus den Niederlanden haben, müssen Sie vielleicht noch in den Niederlanden Steuern auf dieses Einkommen zahlen. Dies hängt von der Art des Einkommens ab, zum Beispiel, ob es sich um ein Arbeitseinkommen oder um eine Pension/Rente handelt. Die Niederlande und Deutschland haben hierzu Vereinbarungen in einem Steuerabkommen getroffen.
- Weitere Informationen zum Thema „Steuererhebung in den Niederlanden“ Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Möchten Sie genauere Informationen zu Ihren Steuern und Ihrer Sozialversicherung? Dann benötigen wir mehr Informationen. Wenn Sie alle Angaben zu Ihrer persönlichen Situation eingeben, erhalten Sie eine genaue Auskunft.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland werden Sie in Deutschland steuerpflichtig. Künftig zahlen Sie im Prinzip in Deutschland Steuern auf Ihr Einkommen.
Ausführlichere Informationen zur Besteuerung und zur Einkommensteuererklärung in Deutschland finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus den Niederlanden und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in den Niederlanden, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin in den Niederlanden besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).
Ich arbeite weiterhin in den Niederlanden
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. Meistens zahlen Sie dann weiterhin in den Niederlanden Steuern auf Ihr Arbeitsentgelt, zum Beispiel, wenn Sie für einen Arbeitgeber aus den Niederlanden arbeiten.
Ist Ihre Arbeitssituation anders und wollen Sie wissen, wo Ihr Arbeitsentgelt nach Ihrem Umzug nach Deutschland besteuert wird? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- In den Niederlanden.
Ich bekomme eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden
Nach Ihrem Umzug wohnen Sie in Deutschland und erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Diese Rente, Pension oder Sozialleistung wird in den Niederlanden oder in Deutschland besteuert. Um festzustellen, in welchem Land Sie Steuern zahlen, haben Deutschland und die Niederlande in einem Steuerabkommen Vereinbarungen getroffen.
Es gibt einen Unterschied zwischen einer Sozialversicherungsrente, zum Beispiel einer gesetzlichen Rente, und einer Sozialversicherungsleistung. Die niederländische AOW-Leistung und Hinterbliebenen- und Waisenleistung sind Sozialversicherungsrenten. Die deutsche Altersrente ist ebenfalls eine Sozialversicherungsrente. Zu den Sozialversicherungsleistungen gehören zum Beispiel die niederländische WIA-Leistung und das deutsche Elterngeld.
Niederländische Sozialversicherungsrenten, Leibrenten oder andere Sozialleistungen werden in Deutschland besteuert. Nur wenn der Gesamtbetrag der Sozialversicherungsrenten, anderen Renten, Pensionen oder Leibrenten aus den Niederlanden über 15.000 € liegt, wird Ihre Rente, Pension, Leibrente oder Sozialleistung in den Niederlanden besteuert. Niederländische Versorgungsbezüge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Sozialversicherungsleistungen zählen für den Grenzbetrag von 15.000 € nicht mit.
Bekommen Sie niederländische Versorgungsbezüge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann zahlen Sie Steuern in den Niederlanden. Sozialversicherungsleistungen werden in den Niederlanden besteuert. Dabei spielt die Höhe Ihrer Leistung keine Rolle.
Sie können den Belastingdienst prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung von der niederländischen Lohnsteuer haben. Verwenden Sie hierfür das Formular „Aanvraag vrijstelling van loonheffing“.
Haben Sie Fragen? Besuchen Sie die Website des Belastingdienst oder rufen Sie das Steuertelefon an.
- Zu den Informationen über internationale Umzüge auf der Website des niederländischen Finanzamts (Belastingdienst) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- In der Broschüre „Emigreren“ lesen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen. Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zum Vordruck für die Befreiung von Lohnsteuer (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten Steuertelefon Ausland Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus den Niederlanden
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus den Niederlanden und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in den Niederlanden, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin in den Niederlanden besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) in den Niederlanden.
Wenn Sie sich ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken in Deutschland aufhalten und aus den Niederlanden Einkommen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung bekommen, brauchen Sie dieses in Deutschland nicht zu versteuern.
Sie werden erwerbstätig
Werden Sie neben Ihrem Studium arbeiten? Dann zahlen Sie Steuern auf Ihr Arbeitsentgelt.
Werden Sie in Deutschland erwerbstätig? Ihr Arbeitsentgelt wird in Deutschland besteuert. Die Steuern behält Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Wenn Sie einen Minijob haben, brauchen Sie keine Steuern zu zahlen. Zu viel einbehaltene Steuern können Sie nach Ablauf des Steuerjahres über eine Steuererklärung zurückbekommen. Weitere Informationen über die Steuererhebung in Deutschland finden Sie auf der Website des Finanzamts.
Werden Sie in den Niederlanden erwerbstätig? Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert. Die Steuern werden von Ihrem Arbeitsentgelt einbehalten, das nennt man Lohnveranlagung. Zu viel einbehaltene Steuern können Sie nach Ablauf des Steuerjahres über eine Steuererklärung zurückbekommen. Weitere Informationen über die Steuererhebung in den Niederlanden finden Sie auf der Website des Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus den Niederlanden und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in den Niederlanden, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin in den Niederlanden besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) in den Niederlanden.
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