Kindergeld
Bekomme ich Kindergeld?
Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen nach Deutschland. Durch den Umzug kann sich Ihr Kindergeldanspruch ändern. Dies hängt von der Situation nach Ihrem Umzug ab.
Wenn Sie zum Beispiel weiterhin in den Niederlanden arbeiten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden. Werden Sie in Deutschland erwerbstätig? Dann können Sie Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland Kindergeld erhalten? Dann benötigen wir weitere Angaben.
Sie können deutsches Kindergeld erhalten
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann in Deutschland sozialversichert und können Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Weitere Informationen zum deutschen Kindergeld
Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Kindergeld aus den Niederlanden und Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten.
Möchten Sie wissen, was für Sie gilt, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- in den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten
Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Sie sind dann weiterhin in den Niederlanden sozialversichert und können niederländisches Kindergeld erhalten. Möglicherweise haben Sie außerdem Anspruch auf Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland.
Wenn Sie niederländisches Kindergeld erhalten können
Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden
Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert. Sie können dann nur Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- in den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann zum Beispiel angeben, dass Sie auch in Deutschland arbeiten.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland erhalten Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Sie können Kindergeld aus den Niederlanden und Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten, wenn Sie:
- eine AOW-Altersleistung beziehen,
- eine Anw-Hinterbliebenenleistung beziehen,
- eine ZW-, WIA- oder WAO-Leistung vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) beziehen.
Weitere Informationen unter Kindergeld aus den Niederlanden
Wenn Sie eine andere Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden beziehen, zum Beispiel eine Frührente, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden. Sie können dann Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Weitere Informationen unter Kindergeld aus Deutschland
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland beziehen
Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland beziehen? Aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten können, hängt von der Art der Leistung oder Rente ab, die Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland beziehen. Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland beziehen? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus den Niederlanden
Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
Kindergeld aus Deutschland
Sie können Kindergeld aus Deutschland erhalten. Den Kindergeldantrag stellen Sie bei der Familienkasse. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an.
Für welche Kinder kann ich Kindergeld erhalten?
In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Ihre Kinder unter 18 Jahren. Für Ihre Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:
- sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).
Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.
Wie hoch ist das deutsche Kindergeld?
Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 250,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 250,00 € pro Monat.
Zahlung des niederländischen Kindergelds beenden
Erhalten Sie Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Informieren Sie die SVB innerhalb von 4 Wochen über Ihren Umzug, damit die Kindergeldzahlung beendet wird.
Bitte beachten Sie: Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes, zum Beispiel Ihr Partner, kann möglicherweise wohl Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Zum Beispiel weil Ihr Partner ausschließlich in den Niederlanden arbeitet. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen.
Sie ziehen nach Deutschland und werden dort studieren. Sie wohnen dann in Deutschland in einer Wohnung oder einem Zimmer in einem (Studenten-)Wohnheim. Möglicherweise sind Sie weiterhin in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Sie sind dann in den Niederlanden nach dem niederländischen Allgemeinen Kindergeldgesetz (AKW) versichert.
Bin ich in den Volksversicherungen versichert?
Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.
Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.
Kann ich Kindergeld aus den Niederlanden erhalten?
Versorgen Sie ein Kind unter 18 Jahren? Dann können Sie niederländisches Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) bekommen. Zahlte die SVB Ihnen bereits vor Ihrem Umzug niederländisches Kindergeld? Dann kann das Kindergeld nach Ihrem Umzug weitergezahlt werden. Melden Sie der SVB Ihren Umzug innerhalb von 4 Wochen. Wird Ihnen noch kein niederländisches Kindergeld ausgezahlt? Beantragen Sie das Kindergeld dann bei der SVB. Sie können das Kindergeld über DigiD beantragen. Wenn Sie keinen DigiD, nehmen Sie Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen dann ein Antragsformular zu.
- Melden Sie der SVB Ihren Umzug Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Wie beantragen Sie niederländisches Kindergeld? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erläuterungen zum niederländischen Kindergeld Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kann ich Kindergeld aus Deutschland erhalen?
Sie können neben dem niederländischen Kindergeld auch in Deutschland Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Wenn zwei Länder Kindergeld für Ihr Kind auszahlen können, spricht man von einem Zusammentreffen von Ansprüchen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an. Weitere Informationen finden Sie unter Zusammentreffen von Ansprüchen.
Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen
Sie werden für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten oder im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen und dieses Praktikum ist einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt (dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen).
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie nur einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung ausüben, arbeiten Sie in Deutschland und gelten die folgenden Informationen für Sie.
Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie sind dann auch nicht mehr nach dem niederländischen Allgemeinen Kindergeldgesetz (AKW) versichert. Zahlt die SVB Ihnen niederländisches Kindergeld für Ihr Kind aus? Melden Sie der SVB, dass Sie in Deutschland arbeiten werden. Die SVB beendet dann die Kindergeldzahlung.
Bitte beachten Sie: Erhalten Ihre Eltern für Sie niederländisches Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Teilen Sie der SVB dann mit, dass Sie in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen.
Kann ich Kindergeld aus den Niederlanden erhalten?
Sie können kein niederländisches Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) bekommen. Wenn Ihnen vor Ihrem Umzug niederländisches Kindergeld gezahlt wurde, kann das Kindergeld nach dem Umzug nicht weitergezahlt werden. Melden Sie der SVB Ihren Umzug innerhalb von 4 Wochen.
Kann ich Kindergeld aus Deutschland erhalten?
Sie können Kindergeld in Deutschland beantragen. Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse.
Bitte beachten Sie: Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes, zum Beispiel Ihr Partner, kann möglicherweise wohl Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Zum Beispiel weil Ihr Partner ausschließlich in den Niederlanden arbeitet. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an. Weitere Informationen finden Sie unter Zusammentreffen von Ansprüchen.
Bitte beachten Sie: Erhalten Ihre Eltern für Sie niederländisches Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Teilen Sie der SVB dann mit, dass Sie in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen.
Sie können Kindergeld aus Deutschland erhalten
Sie können Kindergeld aus Deutschland erhalten. Den Kindergeldantrag stellen Sie bei der Familienkasse. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an.Für welche Kinder kann ich Kindergeld erhalten?
In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:
- sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).
Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.
Wie hoch ist das deutsche Kindergeld?
Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 250,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 250,00 € pro Monat.
Zahlung des niederländischen Kindergelds beenden
Erhalten Sie Kindergeld von der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Informieren Sie die SVB innerhalb von 4 Wochen über Ihren Umzug, damit die Kindergeldzahlung beendet wird.
Bitte beachten Sie: Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes, zum Beispiel Ihr Partner, kann möglicherweise wohl Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Zum Beispiel weil Ihr Partner ausschließlich in den Niederlanden arbeitet. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
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