Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kindergeld aus den Niederlanden

Bekomme ich Kindergeld aus den Niederlanden?

Sie können niederländisches Kindergeld erhalten

Welche Voraussetzungen gelten für den Kindergeldanspruch?

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.

Wie beantrage ich Kindergeld in den Niederlanden?

Beziehen Sie bereits Kindergeld aus den Niederlanden? Informieren Sie die Sociale Verzekeringsbank (SVB) über Ihren Umzug. Wenn Sie noch kein Kindergeld aus den Niederlanden erhalten, können Sie das Kindergeld mit Ihrem DigiD online bei der SVB beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen ein Antragsformular zu.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 281,69 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 342,05 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 402,41 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung benötigt oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung außer Haus wohnt.

Kann ich in Deutschland Kindergeld erhalten?

Wenn der Betrag des Kindergelds und eventueller anderer Familienleistungen aus den Niederlanden unter dem deutschen Kindergeldsatz liegt, können Sie aus Deutschland den Unterschiedsbetrag erhalten.

Für welche Kinder kann ich Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags erhalten?

In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:

  • sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
  • arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).

Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 250,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 250,00 € pro Monat.

Was muss ich tun, um Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zu erhalten?

Melden Sie sich bei der Familienkasse. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an. Geben Sie an, dass Sie in den Niederlanden arbeiten und Familienleistungen aus den Niederlanden erhalten. Die Familienkasse wird dann prüfen, ob Sie noch Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten können.

Mein Kind hat noch einen anderen Elternteil oder Versorger

Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zusammentreffen von Ansprüchen.

Nach Ihrem Umzug nach Deutschland erhalten Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Sie können Kindergeld aus den Niederlanden und eventuell Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten, wenn Sie:

  • eine AOW-Altersleistung beziehen,
  • eine Hinterbliebenenleistung beziehen,
  • eine ZW-, WIA- oder WAO-Leistung vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) beziehen.

Niederländisches Kindergeld

Welche Voraussetzungen gelten für das niederländische Kindergeld?

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.

Wie beantrage ich Kindergeld in den Niederlanden?

Beziehen Sie bereits Kindergeld aus den Niederlanden? Informieren Sie die Sociale Verzekeringsbank (SVB) über Ihren Umzug. Wenn Sie noch kein Kindergeld aus den Niederlanden erhalten, können Sie das Kindergeld mit Ihrem DigiD online bei der SVB beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf. Die SVB sendet Ihnen ein Antragsformular zu.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 281,69 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 342,05 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 402,41 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung benötigt oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung außer Haus wohnt.

Kann ich in Deutschland Kindergeld erhalten?

Wenn der Betrag des Kindergelds und eventueller anderer Familienleistungen aus den Niederlanden unter dem deutschen Kindergeldsatz liegt, können Sie aus Deutschland Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags erhalten.

Für welche Kinder kann ich Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags erhalten?

In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:

  • sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
  • arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).

Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 250,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 250,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 250,00 € pro Monat.

Was muss ich tun, um Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zu erhalten?

Melden Sie sich bei der Familienkasse. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an. Geben Sie an, welche Art von Sozialleistung, Rente oder Pension Sie aus den Niederlanden beziehen und dass Sie Familienleistungen aus den Niederlanden erhalten. Die Familienkasse wird dann prüfen, ob Sie noch Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten können.

Mein Kind hat noch einen anderen Elternteil oder Versorger

Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zusammentreffen von Ansprüchen.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation