Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kinderbetreuungszuschlag

Erhalte ich weiterhin Kinderbetreuungszuschlag, wenn ich nach Deutschland ziehe?

Was ist ein Kinderbetreuungszuschlag?

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Haben Sie Kinder, die eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag. Der Dienst Toeslagen zahlt den Kinderbetreuungszuschlag aus.

Auch wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, können Sie (weiterhin) Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Möchten Sie wissen, welche Folgen Ihr Umzug für Ihren Kinderbetreuungszuschlag hat? Dann benötigen wir weitere Angaben zu Ihrer Situation.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Erhalte ich (weiterhin) Kinderbetreuungszuschlag?

Sie selbst haben keinen Anspruch mehr auf Kinderbetreuungszuschlag. Wenn Sie dennoch Kinderbetreuungszuschlag bekommen, müssen Sie die Zahlung einstellen lassen. Sie können dies im Internet über Mijn Toeslagen (Meine Zuschläge) erledigen.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Haben Sie einen Zuschlagspartner, der in den Niederlanden arbeitet oder studiert? Dann kann Ihr Zuschlagspartner Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllt werden.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Erhalte ich (weiterhin) Kinderbetreuungszuschlag?

Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. Wenn Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie weiterhin Kinderbetreuungszuschlag.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss auch Ihr Zuschlagspartner die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Zuschlagspartner muss zum Beispiel auch arbeiten oder studieren. Wenn Ihr Partner diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie in den Niederlanden:

  • arbeiten
  • studieren oder eine Ausbildung machen
  • an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
  • einen Einbürgerungskurs absolvieren. 

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, müssen Sie beide die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Ihr Zuschlagspartner muss zum Beispiel auch arbeiten oder studieren. Wenn Sie oder Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie in den Niederlanden:

  • arbeiten
  • studieren oder eine Ausbildung machen
  • an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
  • einen Einbürgerungskurs absolvieren. 

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, müssen Sie beide die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Ihr Zuschlagspartner muss zum Beispiel auch arbeiten oder studieren. Wenn Sie oder Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie in den Niederlanden:

  • arbeiten
  • studieren (Sie sind an einer niederländischen Ausbildungsstätte eingeschrieben)
  • an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
  • einen Einbürgerungskurs absolvieren. 

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, müssen Sie beide die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Ihr Zuschlagspartner muss zum Beispiel auch arbeiten oder studieren. Wenn Sie oder Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann nur für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.

Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?

Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie in den Niederlanden:

  • arbeiten
  • studieren oder eine Ausbildung machen
  • an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
  • einen Einbürgerungskurs absolvieren. 

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, müssen Sie beide die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Ihr Zuschlagspartner muss zum Beispiel auch arbeiten oder studieren. Wenn Sie oder Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

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