Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Rente/Pension

Bekomme ich nach meiner Pensionierung Altersversorgungsleistungen aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Wo baue ich Rente/Pension auf?

Sie wohnen zurzeit in den Niederlanden und ziehen um nach Deutschland. Wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen und kein Arbeitseinkommen mehr haben, bekommen Sie eine Altersversorgung.

In welchem Land Sie diese Ansprüche aufbauen, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Anspruch auf eine Altersleistung in den Niederlanden aufbauen.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Altersversorgungsansprüche aufbauen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert und bauen Versorgungsansprüche in Deutschland auf.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Altersversorgungsansprüche aufbauen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden erhalten, erwerben Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs womöglich auch Ansprüche in den Niederlanden. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten

Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, erwerben Sie in Deutschland möglicherweise weitere Ansprüche. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus den Niederlanden

Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Welches Einkommen erhalte ich in Deutschland, wenn ich in Rente gehe?

Ich beziehe Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Verletztengeld

Für die Dauer Ihres Leistungsbezugs bauen Sie in Deutschland Altersrente auf. Sie erhalten die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente

Sie bauen in Deutschland keine Altersrente für den Zeitraum Ihres Rentenbezugs auf. Dieser Zeitraum wird jedoch bei der Feststellung der Wartezeit berücksichtigt. Sie erhalten die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Ich erhalte eine Altersrente

Beziehen Sie bereits eine Altersrente? Dann können Sie in Deutschland keine Altersrentenansprüche mehr aufbauen. Haben Sie Fragen zur Zahlung Ihrer Altersrente? Wenden Sie sich dann an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Ich erhalte eine Hinterbliebenenrente

Sie bauen in Deutschland keine Altersrente auf und der Zeitraum Ihres Rentenbezugs wird bei der Feststellung der Wartezeit nicht berücksichtigt. 

Haben Sie in der Vergangenheit selbst in Deutschland gearbeitet? Dann haben Sie möglicherweise in Deutschland eine Altersrente aufgebaut, die Sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten, wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Kann ich eine Altersleistung aus den Niederlanden erhalten?

Wenn Sie in Deutschland wohnen und eine Leistung oder Rente aus Deutschland erhalten, bauen Sie in den Niederlanden keine AOW-Altersleistung mehr auf. Den Anspruch, den Sie aufgrund von Versicherungszeiten in der Vergangenheit aufgebaut haben, zahlt die Sociale Verzekeringsbank (SVB) Ihnen ab Ihrem AOW-Eintrittsalter aus. Haben Sie neben Ihrer AOW-Leistung noch andere Versorgungsansprüche aufgebaut? Eine vollständige Übersicht Ihrer niederländischen Versorgungsansprüche finden Sie auf mijnpensioenoverzicht.nl.

Habe ich zusätzliche Versorgungsansprüche aufgebaut?

Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit als Arbeitnehmer in Deutschland gearbeitet. Wenn Ihr Arbeitgeber oder die Behörde, bei der Sie tätig waren, für die eigenen Mitarbeiter eine entsprechende Regelung getroffen hat, bauen Sie zusätzliche betriebliche Altersversorgungsansprüche auf. Haben Sie über Ihren Arbeitgeber keine zusätzlichen betrieblichen Altersversorgungsansprüche aufgebaut? Dann konnten Sie bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl eine private Altersvorsorge abschließen. Wenn Sie diese Möglichkeit genutzt haben, kann Ihnen die betreffende Versicherungsgesellschaft genauere Informationen hierüber erteilen.

Sie ziehen nach Deutschland und werden dort eine Ausbildung machen. Sie wohnen dann in Deutschland in einer Wohnung oder einem Zimmer in einem (Studenten-)Wohnheim. Möglicherweise sind Sie weiterhin in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann in den Niederlanden AOW-Leistungsansprüche auf.

Bin ich in den Volksversicherungen versichert?

Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.

Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.

Baue ich Altersversorgungsansprüche auf?

Sie sind in den Niederlanden nach dem AOW pflichtversichert und bauen deshalb Altersversorgungsansprüche auf. Die AOW-Leistung wird von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) ausgezahlt, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben. In Deutschland sind Sie nicht in der Altersrentenversicherung versichert.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr in den Niederlanden auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält und diese an die Krankenkasse abführt. Sie bauen dann in Deutschland Altersrentenansprüche auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt die Regelaltersrente aus, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorgezogene Altersrente von der DRV bekommen.

Minijob
Sie können in Deutschland einen Minijob / geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Altersrentenansprüche in Deutschland auf. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Deshalb bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Baue ich Altersversorgungsansprüche auf?

Sie sind weder in den Niederlanden noch in Deutschland in der Rentenversicherung pflichtversichert. In den Niederlanden können Sie jedoch eine freiwillige AOW-Versicherung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abschließen, wenn Sie diese innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug beantragen.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr in den Niederlanden auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält und diese an die Krankenkasse abführt. Sie bauen dann in Deutschland Altersrentenansprüche auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt die Regelaltersrente aus, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorgezogene Altersrente von der DRV bekommen.

Minijob
Sie können in Deutschland einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Altersrentenansprüche in Deutschland auf. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Deshalb bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Welches Einkommen erhalte ich, wenn ich in Rente gehe?

Sie bauen weder in den Niederlanden noch in Deutschland Altersversorgungsansprüche auf. Solange Sie jedoch das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben, können Sie mit einer freiwilligen Versicherung AOW-Leistungsansprüche aufbauen. Die freiwillige Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) beantragt werden.

Den Anspruch, den Sie aufgrund von Versicherungszeiten in der Vergangenheit aufgebaut haben, zahlt die SVB Ihnen ab Ihrem AOW-Eintrittsalter aus. Möchten Sie wissen, wie es um Ihre niederländische Altersleistung bestellt ist? Informieren Sie sich über Mijnpensioenoverzicht.nl. Mit Ihrem DigiD können Sie leicht feststellen, wie viel AOW-Leistung und zusätzliche Versorgungsansprüche Sie bis jetzt über Ihre(n) Arbeitgeber aufgebaut haben. Diese Informationen sind hilfreich für jetzt und später.

Können Sie keinen DigiD bekommen? Und möchten Sie wissen, wie viel AOW-Leistung Sie später erhalten werden? Fordern Sie dann eine Auskunft zu den AOW-Versicherungszeiten bei der SVB an.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

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