Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Leistungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit

Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Erhalte ich im Krankheitsfall eine Leistung?

Ich bin Arbeitnehmer

Sie können in Deutschland nur Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Sie noch keine Regelaltersrente erhalten können. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt maximal 6 Wochen weiter. Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Sind Sie nach 78 Wochen immer noch krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.

Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, sondern Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.

Ich bin selbstständig tätig

Sind Sie freiwillig krankenversichert? Nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Dauer der Wartezeit vereinbaren Sie selbst mit der Krankenkasse.
Sie können in Deutschland nur eine Erwerbsminderungsrente erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Sind Sie nach 78 Wochen noch immer krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin Beamter

Ihr Dienstherr zahlt Ihnen Krankengeld. Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienstherrn, um sich nach den für Sie geltenden Regeln zu erkundigen. Werden Sie als Beamter dienstunfähig? Dann beantragt Ihr Dienstherr eine Erwerbsminderungsleistung für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, wann dieser Antrag gestellt wird.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?

Ich bin Arbeitnehmer

Sie können in Deutschland nur Arbeitslosengeld erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Das Arbeitslosengeld beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Sie können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit abschließen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland haben zu können.

Ich bin Beamter

Als Beamter sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Dennoch können Sie unter bestimmten Umständen eine Arbeitslosenleistung bekommen. Sie erhalten keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie entlassen werden. In der Regel wird ein Übergangsgeld gezahlt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn nach Ihrem eventuellen Anspruch und dem Antragsverfahren.

Erhalte ich im Krankheitsfall eine Leistung?

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Sie können in den Niederlanden nur Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsleistung erhalten, solange Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie krank werden, melden Sie sich nach den in den Niederlanden geltenden Vorschriften krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt höchstens 2 Jahre lang weiter und darf Ihnen nicht kündigen. Sind Sie danach noch immer krank und entscheidet das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen), dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung nach dem WIA.

Bitte beachten Sie: Werden Sie nach Erreichen des AOW-Eintrittsalters krank? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt höchstens 6 Wochen weiter. Sie können anschließend vom UWV keine ZW-Leistung (Krankengeld) und keine Erwerbsminderungsleistung nach dem WIA erhalten.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Wollen Sie sich gegen dieses Risiko versichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Eventuell besteht die Möglichkeit, beim UWV eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Sie können in den Niederlanden nur eine Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben. In Deutschland können Sie nur eine Altersleistung erhalten, wenn Sie noch keine Regelaltersrente bekommen können.

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht selbstverschuldet. Arbeiten Sie noch teilweise in den Niederlanden? Dann sind Sie teilweise arbeitslos und erhalten vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) eine niederländische Arbeitslosenleistung nach dem WW.

Haben Sie vor Ihrer Entlassung als Grenzgänger gearbeitet und sind Sie nach Ihrer Entlassung vollarbeitslos, arbeiten also nicht mehr in den Niederlanden, erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Sie gelten als Grenzgänger, wenn Sie mindestens ein Mal pro Woche zwischen Ihrem Wohnland und Ihrem Beschäftigungsland pendeln.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Wollen Sie dieses Risiko finanziell absichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Haben Sie keine Versicherung und können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, nachdem Sie Ihre selbstständigen Tätigkeiten beendet haben? Dann können Sie in Deutschland Sozialhilfe bei der Gemeinde beantragen.

Erhalte ich eine Leistung im Krankheitsfall?

Ich beziehe eine Arbeitslosenleistung nach dem WW

Sie erhalten eine WW-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können Ihre WW-Leistung nach Ihrem Umzug höchstens 3 Monate weiter erhalten. Werden Sie in den ersten 3 Monaten krank? Melden Sie sich dann beim UWV krank. Ihre WW-Leistung wird weitergezahlt, solange Sie noch Anspruch darauf haben. Wenn Sie nach 3 Monaten erkranken, können Sie keine Leistung aus den Niederlanden erhalten.

Ich erhalte eine ZW-Leistung (Krankengeld)

Sie sind krank und erhalten bereits eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt. Sind Sie nach zwei Jahren noch immer krank und stellt das UWV fest, dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung nach dem WIA.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA)

Sie sind erwerbsgemindert und erhalten bereits eine WAO- oder WIA-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt.

Ich erhalte eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung, eine vorgezogene Rente oder Pension oder eine AOW-Altersleistung

Sie erhalten eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung oder AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt. Erhalten Sie eine vorgezogene Rente oder Pension von einem betrieblichen Versorgungsträger? Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsträger, ob diese Leistung nach Ihrem Umzug weitergezahlt wird. Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie krank oder arbeitsunfähig werden, erhalten Sie somit keine Leistung aus den Niederlanden.

Erhalte ich eine Arbeitslosenleistung?

Ich beziehe eine WW-Arbeitslosenleistung

Sie sind arbeitslos und erhalten bereits eine WW-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können diese Leistung höchstens 3 Monate weiter erhalten, wenn Sie in Deutschland Arbeit suchen. Die Leistung endet nach 3 Monaten. Sie können im Anschluss keine Arbeitslosenleistung aus Deutschland erhalten.

Ich erhalte eine ZW-Leistung (Krankengeld)

Sie erhalten eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können Ihre ZW-Leistung nach Ihrem Umzug weiter erhalten, bis Sie wieder gesund sind oder die Leistungshöchstdauer von 24 Monaten erreicht ist. Nach Ihrem Umzug sind Sie weiter in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Werden Sie jedoch nach Ihrem Umzug nach Deutschland wieder gesund und können Sie wieder arbeiten, haben Sie dennoch keinen Anspruch auf eine WW-Arbeitslosenleistung aus den Niederlanden. Das UWV zahlt die Arbeitslosenleistung grundsätzlich nur Einwohnern der Niederlande. Sie können auch kein Arbeitslosengeld aus Deutschland erhalten, da Sie dort nicht gearbeitet haben und Sie Ihre Arbeit in den Niederlanden auch nicht als Grenzgänger ausgeübt haben.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA)

Sie erhalten eine WAO-oder WIA-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt. Sie sind nach Ihrem Umzug in den Niederlanden nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Werden Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland wieder gesund und können Sie wieder arbeiten, haben Sie daher keinen Anspruch auf eine niederländische Arbeitslosenleistung nach dem WW. Sie haben jedoch auch in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Sie dort nicht gearbeitet haben und Sie Ihre Arbeit in den Niederlanden auch nicht als Grenzgänger ausgeübt haben.

Ich erhalte eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung oder eine vorgezogene Rente oder Pension

Sie erhalten eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt. Erhalten Sie eine vorgezogene Rente oder Pension von einem betrieblichen Versorgungsträger? Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsträger, ob Sie diese Rente oder Pension nach Ihrem Umzug weiter erhalten. Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert und können somit keine Arbeitslosenleistung erhalten. Aus Deutschland können Sie nur Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie eine Zeit lang als Arbeitnehmer in Deutschland gearbeitet haben oder als Grenzgänger eine Beschäftigung in den Niederlanden ausgeübt haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ich erhalte eine Altersleistung nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW)

Sie erhalten eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nach Ihrem Umzug wird diese Leistung weitergezahlt. Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert und können somit keine Arbeitslosenleistung erhalten. Auch wenn Sie eine Zeit lang als Arbeitnehmer in Deutschland oder den Niederlanden arbeiten, entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosenleistung. Sie haben das AOW-Eintrittsalter erreicht und sind also schon mindestens 65 Jahre alt. In Deutschland kann nur Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wenn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Was geschieht, wenn ich kein Krankengeld und keine Arbeitslosenleistung erhalten kann?

Können Sie Ihren Lebensunterhalt von Ihrem Einkommen nicht bestreiten? Dann können Sie in Deutschland bei der Gemeinde Sozialhilfe beantragen.

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