Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krankenversicherung

Muss ich in Deutschland oder in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen?

Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation nach Ihrem Umzug. 

Wenn Sie arbeiten

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.

  • Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
  • Wenn Sie ausschließlich in Deutschland arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in Deutschland.
    • Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
    • Sind Sie zum Beispiel in den Niederlanden verbeamtet und üben zusätzlich in Deutschland eine Arbeitnehmertätigkeit aus? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.

Wenn Sie nicht arbeiten, sondern eine Rente, Pension oder Sozialleistung beziehen

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten. 

  • Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Erhalten Sie eine AOW-Leistung oer eine WIA-Leistung? Dann haben Sie nach den europäischen Bestimmungen Anspruch auf medizinische Leistungen zu Lasten der Niederlande (Vertragsrecht). Sie müssen sich in den Niederlanden beim CAK eintragen lassen.
  • Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an. 
  • Sie erhalten sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie bekommen zum Beispiel eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
Möchten Sie genauere Informationen über Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung? Dann benötigen wir weitere Angaben. Wenn Sie ausführlichere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation machen, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation