Einkommensteuererklärung in Deutschland
Haben Sie Einkommen, das in Deutschland versteuert wird? Dann müssen Sie möglicherweise in Deutschland eine Einkommensteuererklärung machen.
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?
Sie machen eine Einkommensteuererklärung in Deutschland, wenn:
- von Ihrem Einkommen keine oder zu wenig Einkommensteuer in Deutschland einbehalten wurde oder
- wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Wann bin ich unbeschränkt steuerpflichtig?
Grundsätzlich werden Sie in Deutschland als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft. Diese Einstufung hat zur Folge, dass Sie keinen Anspruch auf einen günstigeren Steuertarif (für Eheleute) und auf Abzugsposten haben. Sie können beim Finanzamt die Einstufung als „unbeschränkt steuerpflichtig“ beantragen. Hiermit haben Sie Anspruch auf den günstigeren Steuertarif für Eheleute und auf Abzugsposten.
Sind Sie verheiratet, können Sie als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden, wenn:
- das Welteinkommen, das Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin gemeinsam erzielen, zu mindestens 90% in Deutschland versteuert wird oder
- das nicht in Deutschland versteuerte Jahreseinkommen beider Ehepartner insgesamt einen Betrag von 23.208 € nicht übersteigt.
Sind Sie unverheiratet, können Sie als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden, wenn:
- Ihr Welteinkommen zu mindestens 90% in Deutschland versteuert wird oder
- das nicht in Deutschland versteuerte Jahreseinkommen einen Betrag von 11.604 € nicht übersteigt.
Wie mache ich eine Steuererklärung?
Wenn Sie eine Steuererklärung machen müssen, erhalten Sie eine Aufforderung vom Finanzamt. Sie können Ihre Steuererklärung per Post oder über Internet machen. Das Finanzamt sendet Ihnen niicht automatisch Vordrucke zu. Das Formular für die Steuererklärung laden Sie selbst über die Website herunter. Sie können das Finanzamt auch bitten, Ihnen die Vordrucke zuzusenden. Die Vordrucke liegen nur in deutscher Sprache vor.
Die Einkommensteuererklärung kann auch online eingereicht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind. Genauere Informationen zur Einkommensteuererklärung finden Sie auf der Website von ElsterOnline.
Sie wohnen in den Niederlanden und werden in Deutschland arbeiten. Sie versteuern das Arbeitsentgelt, das Sie in Deutschland verdienen, nicht in Deutschland. Deshalb brauchen Sie in Deutschland keine Steuererklärung zu machen.
Sie beziehen Einkommen, das Sie in Deutschland versteuern. Möglicherweise müssen Sie in Deutschland eine Einkommensteuererklärung machen.
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?
Sie machen eine Einkommensteuererklärung in Deutschland, wenn:
- von Ihrem Einkommen keine oder zu wenig Einkommensteuer in Deutschland einbehalten wurde oder
- wenn Sie für den Lohnsteuereinbehalt den Antrag auf „Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer“ gestellt haben (Anlage Grenzpendler).
Wann bin ich unbeschränkt steuerpflichtig?
Im Prinzip sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Ihren deutschen Lohneinkünften.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Dies kann z.B. für
- Verheiratete oder
- Alleinerziehende
vorteilhaft sein. Der Antrag ist spätestens mit Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt in Deutschland zu stellen.
Sie können als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden, wenn:
- Ihr Welteinkommen zu mindestens 90 % in Deutschland versteuert wird oder
- Ihr nicht in Deutschland versteuertes Jahreseinkommen den Grundbetrag von 11.604 € (in 2024) nicht übersteigt.
Dies gilt auch für Verheiratete.
Wenn Sie eine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner beantragen, wird der Ehegattentarif berücksichtigt. Achtung: Ob dies für Sie vorteilhaft ist, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens des Partners ab. Das Einkommen des Ehepartners unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt und wird damit bei der Errechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Die gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, wenne Sie die Nationalität eines EU- oder EWR Staates haben. Der Ehepartner muss in einem EU-EWR Staat wohnen.
Auch als Verheirateter können Sie jedoch alleine eine Steuererklärung machen.
EU/EWR Bescheinigung einreichen
Wenn Sie die Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht erfüllen und diese beantragen möchten, müssen Sie einen formellen Nachweis über die Höhe Ihrer ausländischen Einkünfte einreichen.Wie geht das?
Füllen Sie das Formular EU/EWR aus und senden dies an das niederländische Finanzamt:
Belastingdienst Heerlen
Postbus 2520
6401 DA Heerlen
Nach Prüfung erhalten Sie das Formular vom niederländischen Finanzamt zurück. Dies legen Sie dann Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung bei oder reichen es nach.
Wie mache ich eine Steuererklärung?
Sie können eine Steuererklärung über das Internet machen. Weitere Informationen über die Steuererklärung finden Sie auf der Website von Elster online.
Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung auf Papier einzureichen. Die Formulare sind nur auf Deutsch erhältlich. Diese finden Sie auf der Website des Finanzamts.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Mit Fragen können Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden oder das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten anrufen.Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
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