Identitätsnachweis
Polizei und Kontrollmitarbeiter wie zum Beispiel Schaffner oder Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts dürfen Sie auffordern, sich auszuweisen. Auch Ärzte und Arbeitgeber sind befugt, Ihre Identität zu kontrollieren. Aus diesem Grund benötigen Sie einen gültigen Ausweis oder Identitätsnachweis.
Was gilt als gültiger Identitätsnachweis?
In Deutschland können Sie sich ausweisen mit:
- einem deutschen Reisepass, einem deutschen Personalausweis oder einem elektronischen Personalausweis (eID)
- einem Reisepass oder Personalausweis eines anderen EU- oder EWR-Landes
- dem Reisepass eines anderen Landes mit einem gültigen Aufenthaltsvermerk (Sticker)
Wo beantrage ich einen gültigen Ausweis?
Besitzen Sie keinen gültigen Ausweis oder ist Ihr Ausweis abgelaufen? Beantragen Sie dann einen neuen Ausweis. Wo Sie den Antrag stellen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
- Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, beantragen Sie den Ausweis bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde.
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, stellen Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft in Den Haag.
- Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Sie können einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der für Sie zuständigen Botschaft in den Niederlanden beantragen.
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