Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag?

Niederländische Erwerbsminderungsleistung

Nach einer Krankheitsdauer von 88 Wochen bekommen Sie ein Schreiben vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV). In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welchem Datum Sie die Leistung spätestens beantragen können. Dieses Datum liegt in der Woche, in der Sie 93 Wochen (also ein Jahr und zehn Monate) krank sind.

Wie beantragen Sie die WIA-Leistung?

Sie können Ihren Antrag auf WIA-Leistung online mit Ihrem DigiD stellen. Haben Sie noch keinen DigiD? Beantragen Sie diesen dann direkt über www.digid.nl. Innerhalb von fünf Tagen können sie Ihren DigiD nutzen. Haben Sie kein Internet oder möchten Sie Ihren Antrag nicht über das Internet stellen? Fordern Sie die Antragsvordrucke dann telefonisch beim UWV (+31 (0)88 8982001) an.

Sie haben in einem anderen EU-Land gearbeitet 

Haben Sie in der Vergangenheit in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Auch dann verläuft die Antragstellung nach den Regeln des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. In Ihrem Fall sind das die Niederlande. Wenn Sie in Ihrem Antrag angeben, in der Vergangenheit auch in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet zu haben, wird das UWV den Antrag auch in diesem Ländern für Sie stellen.