Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Unter welchen Voraussetzungen erhalten meine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- und Waisenleistung?

Ihr Partner erhält eine HinterbliebenenLeistung, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes miteinander verheiratet sind oder zusammenwohnen und Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht hat und
  • schwanger ist oder ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren versorgt, oder
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert ist.

Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise, kann es bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Waisenleistung erhalten (bei Invalidität bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Für studierende Kinder gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.