Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Unter welchen Voraussetzungen erhalten meine Hinterbliebenen eine Anw-Leistung?

Ihr Partner erhält eine Anw-Leistung, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes miteinander verheiratet sind oder zusammenwohnen und Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht hat und
  • schwanger ist oder ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren versorgt, oder
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert ist.

Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise, kann es bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine Anw-Waisenleistung erhalten (bei Invalidität bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Für studierende Kinder gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.