Voraussetzungen
Wann bekomme ich eine AOW-Leistung?
Sie bauen in den Niederlanden AOW-Leistungsansprüche auf. Sie erhalten diese Leistung, sobald Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.
Bitte beachten Sie: Sind Sie am 1. Januar 1950 oder danach geboren und waren Sie in den 50 Jahren vor dem Erreichen des AOW-Eintrittsalters weniger als ein Jahr nach dem AOW versichert? Dann bekommen Sie keine AOW-Leistung.
Wann bekomme ich einen AOW-Zuschlag?
Der AOW-Zuschlag wird Ihnen nur bewilligt, wenn Sie vor dem 1. Januar 2015 das AOW-Eintrittsalter erreichen und Ihr Partner/Ihre Partnerin
- das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht hat,
- selbst nach dem AOW versichert gewesen ist und
- kein oder nur ein geringes Einkommen bezieht.