Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Wann bekomme ich eine AOW-Leistung?

Sie bauen in den Niederlanden AOW-Leistungsansprüche auf. Sie erhalten diese Leistung, sobald Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Bitte beachten Sie: Sind Sie am 1. Januar 1950 oder danach geboren und waren Sie in den 50 Jahren vor dem Erreichen des AOW-Eintrittsalters weniger als ein Jahr nach dem AOW versichert? Dann bekommen Sie keine AOW-Leistung.

Wann bekomme ich einen AOW-Zuschlag?

Der AOW-Zuschlag wird Ihnen nur bewilligt, wenn Sie vor dem 1. Januar 2015 das AOW-Eintrittsalter erreichen und Ihr Partner/Ihre Partnerin

  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht hat,
  • selbst nach dem AOW versichert gewesen ist und
  • kein oder nur ein geringes Einkommen bezieht.