Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kostenerstattung

Wie werden meine Krankheitskosten erstattet?

Welche Kosten werden erstattet?

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen Kosten für medizinische Versorgung in Deutschland oder in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese erstattet. 

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Je nachdem, welche Versicherungspolice Sie abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Und gehen Sie zu einem Leistungserbringer, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat? Dann bezahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. Gehen Sie zu einem anderen Leistungserbringer? Dann müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen und die Kosten werden nicht vollständig erstattet.
  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Kostenerstattungsprinzip („restitutiepolis“)? Sie wählen selbst einen Leistungserbringer. Möglicherweise müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen. Anschließend können Sie die Erstattung der Kosten bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragen. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Kalenderjahr an Kosten für medizinische Versorgung entstehen, müssen Sie immer selbst zahlen (ausgenommen Kosten für Besuche bei Hausarzt oder Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung). Ihr Krankenversicherer schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in Deutschland kann erstattet werden

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland medizinische Versorgung, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist? Dann erhalten Sie eine Rechnung vom Leistungserbringer. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese gemeinsam mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten nach den in Deutschland geltenden Tarifen. Der Erstattungsbetrag wird Ihnen in bar ausgezahlt oder auf Ihr niederländisches Konto überwiesen. Die Krankenkasse verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
  • Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie dann bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Dieser erstattet die Kosten gemäß den in Deutschland geltenden Tarifen. Haben Sie medizinische Versorgung in Anspruch genommen, die unter das Krankenversicherungsgesetz (Zvw) oder das Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) fällt? Dann kann Ihr niederländischer Krankenversicherer den niederländischen Tarif nur anwenden, wenn Sie sich hiermit einverstanden erklären. 

Bei einem Krankenhausaufenthalt

Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in ein Krankenhaus aufgenommen? Dann brauchen Sie nicht alle Kosten zunächst selbst zu zahlen. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an eine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse begleicht die Rechnung und verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.