Angabe des Welteinkommens
Erhalten Sie aus den Niederlanden einen Krankenversicherungszuschlag, Kinderbetreuungszuschlag oder kindgebundenes Budget? Oder zahlen Sie dem Zorginstituut Nederland (ZIN) einen Zvw-Auslandsbeitrag? Um den Zuschlag oder den Beitrag definitiv feststellen zu können, benötigen sowohl das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) als auch das ZIN die Angabe, wie hoch Ihr Welteinkommen ist. Ihr Welteinkommen ist das Einkommen, das Sie in oder aus den Niederlanden beziehen, zuzüglich aller Einkünfte, die Sie aus einem anderen Land erhalten (zum Beispiel Arbeitsentgelt oder Vermögen in einem anderen Land). Sie sind verpflichtet, Ihr Welteinkommen anzugeben. Machen Sie diese Angabe nicht, dann beendet der Belastingdienst die Zuschlagszahlungen, die Sie oder eventuell Ihr Zuschlagspartner erhalten. Zuschläge müssen dann zurückgezahlt werden.
Wie geben Sie Ihr Welteinkommen an?
Sie geben Ihr Welteinkommen mit dem Vordruck „Opgaaf wereldinkomen“ an. Der Belastingdienst sendet Ihnen diesen Vordruck zu. Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Er oder sie erhält dann einen eigenen Vordruck.
Bitte beachten Sie: Mit dem Vordruck „Opgaaf wereldinkomen“ machen Sie keine Steuererklärung für die Einkommensteuer, die Beiträge zu den Volksversicherungen und den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag.
Was geschieht mit Ihren Angaben?
Der Belastingdienst stellt Ihr Welteinkommen fest. Hierüber werden Sie informiert. Anschließend stellen Belastingdienst und ZIN die definitive Höhe Ihres Zuschlags und Ihres Beitrags fest. Auch hierüber werden Sie schriftlich informiert.