Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag?

Niederländische Erwerbsminderungsleistung

Die Erwerbsminderungsleistung ist im Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Nach einer Krankheitsdauer von 88 Wochen bekommen Sie ein Schreiben vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV). In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welchem Datum Sie die Leistung spätestens beantragen können. Dieses Datum liegt in der Woche, in der Sie 93 Wochen (also ein Jahr und zehn Monate) krank sind.

Wie beantragen Sie die WIA-Leistung?

Sie fordern die Antragsformulare telefonisch beim UWV (+31 88 8982001) an. Die ausgefüllten Formulare schicken Sie zusammen mit den vom UWV erbetenen Unterlagen per Post an das UWV (Postbus 69254, NL-1060 CH Amsterdam).

Sie haben in einem anderen EU-Land gearbeitet 

Haben Sie in der Vergangenheit in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Auch dann verläuft die Antragstellung nach den Regeln des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. In Ihrem Fall sind das die Niederlande. Wenn Sie in Ihrem Antrag angeben, in der Vergangenheit auch in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet zu haben, wird das UWV den Antrag auch in diesen Ländern für Sie stellen.