Voraussetzungen
Welches Land Ihre Leistung zahlt, richtet sich nach den Ländern, in denen Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben und in denen Sie versichert waren. Über Ihren Arbeitgeber zahlen Sie Beiträge für Versicherungen gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung. Wenn Sie jemals in einem anderen EU-Land versichert waren, muss dieses Land eventuell auch einen Teil der Leistung zahlen.