Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung bei Teilarbeitslosigkeit?

Das niederländische UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) kann Ihnen eine Arbeitslosenleistung (WW) bewilligen, wenn:

  • Ihnen mindestens 5 Arbeitsstunden oder mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Woche verloren gegangen sind.
  • Sie für die verloren gegangenen Stunden kein Arbeitsentgelt mehr bekommen und direkt zur Verfügung stehen, um eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.
  • Sie in den 36 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Dabei werden Wochen, in denen Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet haben, mitgerechnet.
  • Sie nicht durch Selbstverschulden arbeitslos geworden sind.
  • Sie (weiterhin) in einem Arbeitsverhältnis stehen. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Arbeitslosenleistung beziehen wollen, müssen Sie sich auch in den Niederlanden bewerben. Sie bekommen keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie nur in Deutschland Arbeit suchen.