Voraussetzungen
Das niederländische UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) kann Ihnen eine Arbeitslosenleistung (WW) bewilligen, wenn:
- Ihnen mindestens 5 Arbeitsstunden oder mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Woche verloren gegangen sind.
- Sie für die verloren gegangenen Stunden kein Arbeitsentgelt mehr bekommen und direkt zur Verfügung stehen, um eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.
- Sie in den 36 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Dabei werden Wochen, in denen Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet haben, mitgerechnet.
- Sie nicht durch Selbstverschulden arbeitslos geworden sind.
- Sie (weiterhin) in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Arbeitslosenleistung beziehen wollen, müssen Sie sich auch in den Niederlanden bewerben. Sie bekommen keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie nur in Deutschland Arbeit suchen.