Voraussetzungen
Wenn Sie vollarbeitslos sind, richten sich die Anspruchsvoraussetzungen danach, ob Sie Grenzgänger sind oder nicht.
Wann bin ich Grenzgänger?
Sie gelten als Grenzgänger, wenn Sie mindestens ein Mal pro Woche zwischen Ihrem Wohnland und dem Land, in dem Sie arbeiten, pendeln.