Kinder
Kann ich für meine Kinder Familienleistung bekommen?
Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen nach Deutschland. Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen. In den Niederlanden gibt es verschiedene Familienleistungen: Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag. In Deutschland gibt es das Kindergeld.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Elterngeld. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten, hängt von Ihrer Situation ab. Wir benötigen weitere Angaben zu Ihrer Situation.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland erwerbstätig. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Sie sind dann in Deutschland sozialversichert und können Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden erwerbstätig werden. Sie erhalten dann vorrangig niederländisches Kindergeld und können außerdem Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland bekommen.
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Kann ich weiterhin Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden erhalten?
Sie können keinen Kinderbetreuungszuschlag mehr erhalten. Wenn Sie jedoch einen Partner haben, der zum Beispiel in den Niederlanden arbeitet oder studiert, und Sie und Ihr Partner die weiteren Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen, können Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
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Erhalte ich weiterhin kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Wenn Sie nach Ihrem Umzug Kindergeld aus Deutschland erhalten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf kindgebundenes Budget.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr kindgebundenes Budget aus den Niederlanden
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie können in Deutschland andere Leistungen für Familien wie Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien aus Deutschland
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. Sie arbeiten zum Beispiel als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Sie sind dann weiterhin in den Niederlanden sozialversichert und können niederländisches Kindergeld erhalten. Möglicherweise haben Sie außerdem Anspruch auf Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in Deutschland sozialversichert sind. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland erwerbstätig werden. Sie bekommen dann nur deutsches Kindergeld.
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Kann ich weiterhin Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden erhalten?
Sie und Ihr eventueller Zuschlagspartner können weiterhin Kinderbetreuungszuschlag bekommen, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für diesen Zuschlag weiterhin erfüllen.
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Erhalte ich weiterhin kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Wenn Sie nach Ihrem Umzug weiterhin Anspruch auf niederländisches Kindergeld haben, können Sie auch weiterhin kindgebundenes Budget erhalten.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr kindgebundenes Budget aus den Niederlanden
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie können in Deutschland andere Leistungen für Familien, zum Beispiel Elterngeld und/oder Kinderzuschlag, erhalten.Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien aus Deutschland
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland erhalten Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Je nachdem, welche Art von Leistung oder Rente Sie beziehen, können Sie Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland erhalten.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld
Habe ich weiterhin Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?
Wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag in der Regel nicht. Sie haben dann keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihren Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden
Habe ich weiterhin Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Wenn Sie nach Ihrem Umzug weiterhin Anspruch auf niederländisches Kindergeld haben, können Sie auch weiterhin kindgebundenes Budget erhalten. Wenn Sie Kindergeld aus Deutschland erhalten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf kindgebundenes Budget.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr kindgebundenes Budget aus den Niederlanden
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie können in Deutschland andere Leistungen für Familien wie Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien in Deutschland
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug beziehen Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie können deutsches Kindergeld erhalten.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld
Habe ich weiterhin Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?
Wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag in der Regel nicht. Sie haben dann keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihren Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden
Habe ich weiterhin Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Nach Ihrem Umzug erhalten Sie kein niederländisches Kindergeld mehr. Deshalb haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf kindgebundenes Budget.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr kindgebundenes Budget aus den Niederlanden
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie können in Deutschland andere Leistungen für Familien wie Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
Weitere Informationen zu anderen Leistungen für Familien aus Deutschland
Das Großziehen von Kindern kostet Geld. Es fallen Kosten für Essen, Trinken, Kleidung, Schule, Hobbies und Kinderbetreuung an. Dem Staat ist es wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, Kinder großzuziehen, und dass es den Kindern gut geht. Deshalb beteiligt sich der Staat an den Kosten.
Familienleistungen
Versorgen Sie ein Kind? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf Familienleistungen. Familienleistungen sind Sach- oder Geldleistungen, die zum Ausgleich von Familienlasten bestimmt sind. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland bietet der Staat gesetzliche Regelungen für Familienleistungen. In Deutschland gibt es das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Elterngeld. In den Niederlanden zählen das Kindergeld (AKW), das kindgebundene Budget und der Kinderbetreuungszuschlag zu den Familienleistungen.
Kindergeld
Das Kindergeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Erziehung und Versorgung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In Deutschland kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. Ob Sie Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Kindgebundenes Budget
Das kindgebundene Budget ist ein Zuschuss zu den Kosten für die Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bekommen Sie niederländisches Kindergeld? Und ist Ihr Einkommen nicht zu hoch? Dann bekommen Sie auch kindgebundenes Budget aus den Niederlanden.
Kinderbetreuungszuschlag
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Haben Sie ein Kind, das noch keine weiterführende Schule besucht? Und besucht dieses Kind eine registrierte Kinderbetreuungsstätte? Dann haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden.
Zusammentreffen von Ansprüchen
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Andere Leistungen für Familien
Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder haben Sie gerade erst ein Kind bekommen? Dann können Sie in Deutschland Kinderzuschlag und/oder Elterngeld bekommen.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden oder aus Deutschland?
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld aus den Niederlanden. Sie können Kindergeld aus Deutschland erhalten.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr Kindergeld
Habe ich weiterhin Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden?
Sie und Ihr eventueller Zuschlagspartner haben keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihren Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden
Habe ich weiterhin Anspruch auf kindgebundenes Budget aus den Niederlanden?
Nach Ihrem Umzug erhalten Sie kein niederländisches Kindergeld mehr. Deshalb haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf kindgebundenes Budget.
Weitere Informationen zu den Folgen für Ihr kindgebundenes Budget aus den Niederlanden
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Sie haben in Deutschland möglicherweise Anspruch auf andere Leistungen für Familien wie Elterngeld und/oder Kinderzuschlag.
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