Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krank oder arbeitslos

Bekomme ich im Krankheitsfall, bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit eine Leistung aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen nach Deutschland. Können Sie Ihre Arbeit wegen Krankheit oder Erwerbsminderung nicht mehr verrichten? Oder verlieren Sie Ihre Stelle und sind arbeitslos? Dann ist es gut zu wissen, dass Sie eine Sozialleistung und damit ein Grundeinkommen erhalten können.

Ob Sie eine Sozialleistung erhalten und aus welchem Land diese gezahlt wird, richtet sich nach Ihrer Situation.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie Renten- und Leistungsansprüche in Deutschland auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit zahlen.

Wenn Sie krank oder arbeitslos werden

Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Sozialleistungen aus den Niederlanden erhalten.

Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Sozialleistungen erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Renten- oder Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.

Wenn Sie krank oder arbeitslos werden

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert. Sie können dann Sozialleistungen aus Deutschland bekommen.

Möchten Sie wissen, aus welchem Land Sie Sozialleistungen erhalten, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden erhalten, erwerben Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs womöglich auch Ansprüche in den Niederlanden. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Wenn Sie krank oder arbeitslos werden

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten

Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, erwerben Sie in Deutschland möglicherweise weitere Ansprüche. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Erhalte ich im Krankheitsfall eine Leistung?

Ich beziehe Arbeitslosengeld

Sie sind arbeitslos und erhalten eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie krank werden, können Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten.

Ich erhalte Kranken- oder Verletztengeld

Sind Sie nach 78 Wochen noch immer krank und stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Berufsgenossenschaft (BG) fest, dass Sie erwerbsgemindert sind? Wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung von der DRV oder BG.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente

Sie sind erwerbsgemindert und erhalten bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder der Berufsgenossenschaft (BG).

Ich beziehe eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Erhalten Sie eine deutsche Altersrente oder eine deutsche Hinterbliebenenrente? Dann können Sie aus Deutschland kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?

Ich beziehe Krankengeld, eine Erwerbsminderungsrente, Verletztengeld oder eine Verletztenrente

Wenn Sie wieder gesund werden und keinen Arbeitsvertrag mehr haben, sind Sie arbeitslos. Wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie Arbeitslosengeld aus Deutschland erhalten. Sie beantragen das Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit.

Ich erhalte eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Sie beziehen eine deutsche Altersrente oder Hinterbliebenenrente. Daher können Sie kein Arbeitslosengeld aus Deutschland erhalten.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Sie sind nicht erwerbstätig und daher nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen. 
Minijob
Sie können in Deutschland einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Altersrentenansprüche in Deutschland auf. Sie sind gegen Erwerbsminderung versichert und im Falle Ihres Todes können Ihre Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente bekommen. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Hierdurch bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Krank

Im Krankheitsfall erhalten Sie maximal sechs Wochen volle Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sind Sie länger als sechs Wochen krank? Dann ist für den Folgezeitraum entscheidend, wie Sie versichert sind.
  • Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann behält Ihr Arbeitgeber alle Beiträge zur deutschen Sozialversicherung von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Sie können dann Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bekommen. Sie erhalten 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 % Ihres durchschnittlichen Nettoentgelts. Das Krankengeld endet, wenn Sie wieder arbeiten können oder wenn Sie länger als 78 Wochen krank sind.
  • Sind Sie privatversichert? Dann behält Ihr Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein. Sie erhalten daher auch kein Krankengeld von der Krankenkasse. Sie können eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, damit Sie Einkommen haben, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind.

Länger als 78 Wochen krank?

Dann endet Ihr Krankengeld. Die DRV entscheidet dann, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Die deutsche Leistung wird anhand der Jahre berechnet, die Sie in Deutschland gearbeitet haben.

Arbeitslosigkeit

Verlieren Sie Ihre Arbeitsstelle? Das Arbeitslosengeld beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Sie können Leistungen dieser Art nur bekommen, wenn Sie gearbeitet haben oder nach Beendung Ihrer Erwerbstätigkeit eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Diese freiwillige Versicherung können Sie bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. In den Niederlanden können Sie sich in manchen Situationen auch an das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) wenden.

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