Andere Leistungen für Familien
Sie können Elterngeld bekommen, ohne dass sich dies auf andere Familienleistungen auswirkt.
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Sie können Elterngeld bekommen, wenn:
- Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben und
- Sie Ihre Kinder selbst versorgen und aufziehen und
- Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
Basiselterngeld
Die Eltern können gemeinsam 14 Monate lang Basiselterngeld bekommen, wenn sie beide für das Kind sorgen und hierdurch weniger Einkommen haben. Die Eltern entscheiden selbst, wie sie die Monate untereinander verteilen. Der eine Elternteil kann maximal 2 Monate in Anspruch nehmen, der andere Elternteil maximal 12 Monate.
Elterngeld Plus
Eltern, die während der Zahlung von Elterngeld zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Elterngeld Plus bekommen. Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Ein Monatsbetrag Basiselterngeld entspricht dem Betrag für 2 Monate Elterngeld Plus.
Partnerschaftsbonus
Beide Elternteile können maximal 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus bekommen, wenn beide Eltern in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann den Eltern für mindestens 2 und maximal 4 Monate gezahlt werden.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen danach ab.
Haben Sie im Elterngeldzeitraum kein Einkommen, entspricht das Basiselterngeld ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Nettoentgelts. Das Basiselterngeld beträgt immer mindestens 300,00 € und ist niemals höher als 1.800,00 € pro Monat.
ElterngeldPlus ist die Hälfte des Basiselterngelds. Sie dürfen 24 Monate lang die Hälfte Ihres Einkommens hinzuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Sie können das Elterngeld bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
Familienleistungen für Sie oder für den anderen Elternteil oder Versorger
Sie können Elterngeld bekommen, ohne dass dies Folgen für die Familienleistungen hat. Das gilt auch für den anderen Elternteil oder Versorger.