Kinderbetreuungszuschlag
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) zahlt den Kinderbetreuungszuschlag aus.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Hierbei ist relevant, ob Sie einen Zuschlagspartner haben. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).